
Dem Wunsch einiger Mitglieder entsprechend, wurde auf der letzten Jahreshaupt-Versammlung der Beschluss gefasst, eine Körung nur für Stuten im Jahre 2019 durch zu führen. Bereits zum Jahresanfang hatten wir um Bedarfsmeldung aufgerufen. Auf Grund dessen, erfolgt nun der endgültige Aufruf zur verbindlichen Anmeldung.
Zulassungsbestimmungen
Zugelassen sind gemäß Beschluss Stuten mit Fohlen bei Fuß, oder nachweislich tragende Stuten.
Nennungsschluss
25.Juni 2019