Registo Genealógico do Cavalo Puro Sangue Lusitano
Das „Registro Genealógico do Cavalo Puro Sangue Lusitano“ besitzt folgende drei Abteilungen:
- Livro de Nascimentos
- Livro de Adultos
- Livro de Merito
Livro de Nascimentos – Geburtenregister
In dieses Register werden alle Nachkommen zweier reinrassiger Elterntiere der Rasse Lusitano eingetragen, wobei die Elterntiere im Livro de Adultos registriert, das heißt gekört sein müssen.
Livro de Adultos – Registrierung Elterntiere
Das zweite Register des Zuchtbuchs ist das Livro de Adultos. In diesem Buch müssen alle potentiellen Elterntiere eingetragen sein, bevor sie zur Zucht eingesetzt werden dürfen. Erwirbt man einen Lusitano in Portugal zu Zuchtzwecken, sollte man die Eintragung unbedingt überprüfen. Bevor die Eintragung erfolgen kann, muss sich das Pferd einer Examinierung durch zugelassene Richter unterziehen. Diese sogenannte Körung beinhaltet eine Exterieurbeurteilung und eine Beurteilung der Grundgangarten.
Livro de Merito – Eine besondere Auszeichnung
Des weiteren können folgende Auszeichnungen an Stuten und Hengste für spezielle Leistungen (Zuchtschau, Stierkampf, Dressur, usw.) vergeben werden, welche deren Zuchtwert entsprechend erhöht:
Reprodutor Recommendado sowie Reprodutor de Merito.
Zuchtbuchführung
Regelung zur Zuchtpapierbeantragung
Aufgrund einer neuen EU-Verordnung, werden Zuchtpapiere für die Nachzucht nur noch in der Zeit ab 6 Monate nach Geburt des Fohlens, spätestens jedoch zum Ende des Geburtsjahres (je nachdem welcher Umstand eher eintritt!) ausgestellt. Das heißt Papiere müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Fohlens eingereicht werden. Für Fohlen, die nach dem 1.Juli geboren werden- gilt die Regelung bis zum Ende des Geburtsjahres.
Verspätet eingereichte Anträge werden nicht mehr bearbeitet und eine Eintragung in das jeweilige Stutbuch, erfolgt nicht mehr!
Wir bitten Sie um fristgerechte Einreichung der Anträge, denn sollte eine Beantragung nicht im Geburtsjahr erfolgen, werden Ihre reingezogenen Lusitanos kein A.P.S.L.-Papier erhalten.
Kennzeichnungspflicht durch die EU-Verordnung
Aufgrund einer neuen EU-Verordnung, werden Zuchtpapiere für die Nachzucht nur noch in der Zeit ab 6 Monate nach Geburt des Fohlens, spätestens jedoch zum Ende des Geburtsjahres (je nachdem welcher Umstand eher eintritt!) ausgestellt. Das heißt Papiere müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Fohlens eingereicht werden. Für Fohlen, die nach dem 1.Juli geboren werden- gilt die Regelung bis zum Ende des Geburtsjahres.
Verspätet eingereichte Anträge werden nicht mehr bearbeitet und eine Eintragung in das jeweilige Stutbuch, erfolgt nicht mehr!
Wir bitten Sie um fristgerechte Einreichung der Anträge, denn sollte eine Beantragung nicht im Geburtsjahr erfolgen, werden Ihre reingezogenen Lusitanos kein A.P.S.L.-Papier erhalten.