Wird ein Lusitano gekauft, ist es wichtig, sich die Besitzübertragung vom Vorbesitzer auf dem dafür vorgesehenem Formular bestätigen zu lassen.
Dieses Formular muß vom Vorbesitzer einschließlich Adresse und vom neuen Besitzer unterschrieben werden.
Dieses nun vollständig ausgefüllte Formular muß dann an die Zuchtberatung des Cavalo Lusitano eV. Germany übermittelt werden. Damit wird dann bei der APSL der Besitzwechsel angezeigt. Entsprechend wird von der APSL ein neues Papier mit dem Namen des neuen Besitzers kostenpflichtig ausgestellt und an die Zuchtberatung des Cavalo Lusitano Germany geschickt. Dauer der Umschreibung ca. 1-2 Monate. Die Besitzumschreibung wird dem neuen Lusitano-Besitzer in Rechnung gestellt und nach Zahlung des Betrages werden die Papiere per Einschreiben zugeschickt.
Erst nach der Besitzumschreibung ist das Pferd berechtigt für den neuen Besitzer an einer Zuchtschau oder Körung teilzunehmen.
In manchen Fällen kommt es zu erheblichen Schwierigkeiten, da bei mehrfachem Verkauf des Pferdes ggf. zwischendurch ein Besitzwechsel nicht gemeldet wurde. Dann geht die APSL immer noch von dem Besitzer aus, der offiziell als letzter gemeldeter Besitzer in Portugal eingetragen ist. Es kann dann natürlich Probleme bringen, von dort eine entsprechende Unterschrift zu bekommen.
Aus dem Grunde ist es immer wichtig, jeden Besitzwechsel bei der APSL offiziell anzuzeigen. Und vor allem beim Kauf eines Pferdes sofort auf Ausstellung des Besitzwechselformulars zu bestehen.
Kennzeichnungspflicht durch die EU-Verordnung
Aufgrund einer neuen EU-Verordnung, werden Zuchtpapiere für die Nachzucht nur noch in der Zeit ab 6 Monate nach Geburt des Fohlens, spätestens jedoch zum Ende des Geburtsjahres (je nachdem welcher Umstand eher eintritt!) ausgestellt. Das heißt Papiere müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Fohlens eingereicht werden. Für Fohlen, die nach dem 1.Juli geboren werden- gilt die Regelung bis zum Ende des Geburtsjahres.
Verspätet eingereichte Anträge werden nicht mehr bearbeitet und eine Eintragung in das jeweilige Stutbuch, erfolgt nicht mehr!
Wir bitten Sie um fristgerechte Einreichung der Anträge, denn sollte eine Beantragung nicht im Geburtsjahr erfolgen, werden Ihre reingezogenen Lusitanos kein A.P.S.L.-Papier erhalten.